Clipper Interall – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Clipper Interall B.V.

Version vom 16. Dezember 2025

 

1.              Artikel 1 Begriffsbestimmungen

1.1           In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten die nachstehenden Begriffsbestimmungen.

 

·       DSGVO: die Datenschutz-Grundverordnung

·       Clipper Interall: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Clipper Interall B.V., mit Sitz in (5708 HR) Helmond, Panovenweg 12, Niederlande

·       Tag: ein Kalendertag

·       Incoterms: die von Clipper Interall mitgeteilten Lieferbedingungen für den Transport

·       Informationen: alle Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Skizzen, Lithografien, Negative, Fotografien, Muster und Beispiele, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt oder entwickelt wurden

·       Lieferung: die Übergabe der Produkte an ein professionelles Transportunternehmen

·       Angebot: ein schriftlicher Vorschlag von Clipper Interall zur Lieferung einer bestimmten Menge von Waren zu einem festgelegten Preis oder zur Erbringung einer zuvor ausführlich beschriebenen Dienstleistung. Hierzu zählen auch alle auf der Website von Clipper Interall angebotenen Produkte.

·       Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die Clipper Interall mit der Lieferung von Produkten beauftragt, mit Clipper Interall einen Vertrag abschließt, mit Clipper Interall Verhandlungen führt oder mit Clipper Interall Gespräche über den Abschluss eines Vertrags führt

·       Bestellung: ein Auftrag zur Lieferung oder – je nach Sachverhalt – die Annahme eines Angebots von Clipper Interall durch den Kunden

·       Auftragsbestätigung: die von Clipper Interall an den Kunden übermittelte Auftragsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt

·       Vertrag: jeder zwischen Clipper Interall und dem Kunden abgeschlossene Vertrag einschließlich aller Änderungen, Ergänzungen sowie aller (rechtlicher) Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrags

·       Produkte: alle Waren, einschließlich Dokumentationen, Zeichnungen, Modelle, Skizzen, Muster, Druckfahnen und aller sonstiger Ergebnisse der an den Kunden erbrachten Dienstleistungen, die Gegenstand eines Vertrags sind

·       Parteien: Clipper Interall und der Kunde

·       Schriftlich: Übermittlung per elektronischem Datenträger, Fax oder Post sowie jede sonstige Form der Zustellung schriftlicher Dokumente

·       Website: die Website von Clipper Interall unter www.clipperinterall.com

 

2.              Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1           Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Bestellungen und Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Clipper Interall.

2.2           Vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags erhält der Kunde die vorliegenden Bedingungen zur Einsicht. Ist dies vor Abschluss des Fernabsatzvertrags nicht möglich, informiert Clipper Interall den Kunden darüber, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Clipper Interall eingesehen werden können, und dass sie dem Kunden auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt werden.

2.3           Wird der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen, können die Bedingungen dem Kunden abweichend vom vorstehenden Absatz vor Abschluss des Fernabsatzvertrags elektronisch zugänglich gemacht werden, sodass sie vom Kunden auf einfache Weise und nachhaltig auf einem Datenträger gespeichert werden können.

2.4           Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Wortlaut der vorliegenden Bedingungen und dem Vertrag haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.

2.5           Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gleich unter welcher Bezeichnung – wird von Clipper Interall ausdrücklich ausgeschlossen, sofern Clipper Interall deren Anwendbarkeit nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.

2.6           Clipper Interall behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen teilt Clipper Interall dem Kunden schriftlich mit, und diese treten dreißig (30) Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern nicht ein anderes Datum angegeben wird. Der Kunde stimmt bereits jetzt der Geltung und dem Inhalt der dann geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem in der Mitteilung angegebenen Datum ihres Inkrafttretens zu.

2.7           Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle verpflichten sich die Parteien, (eine) neue Bestimmung(en) zu vereinbaren, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung rechtlich möglichst entspricht.

 

3.              Artikel 3 Angebote, Bestellungen und Vertrag

3.1           Alle Angebote, gleich in welcher Form, sind für Clipper Interall unverbindlich, sofern sie nicht eine Annahmebedingung enthalten, und sie setzen eine Lieferung unter normalen Umständen und während der üblichen Geschäftszeiten voraus.

3.2           Obwohl die Inhalte der Website und der Angebote mit größter Sorgfalt erstellt wurden, kann Clipper Interall nicht garantieren, dass alle Informationen auf der Website jederzeit vollständig und korrekt sind. Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen und sonstige von Clipper Interall zur Verfügung gestellte Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind für Clipper Interall nicht bindend.

3.3           Clipper Interall ist erst durch die Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) an den Kunden, mit der der Vertrag zustande kommt, gebunden. Nach Aufgabe einer Bestellung über die Website erhält der Kunde zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Diese stellt keine Auftragsbestätigung dar und begründet keine Vertragsbindung von Clipper Interall.

3.4           Nimmt der Kunde ein unverbindliches Angebot durch Aufgabe einer Bestellung an, behält sich Clipper Interall das Recht vor, das Angebot innerhalb von drei (3) Tagen nach Auftragseingang zu widerrufen. Clipper Interall wird dem Kunden einen solchen Widerruf unverzüglich mitteilen.

3.5           Für Vertragsabschlüsse auf elektronischem Wege trifft Clipper Interall geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübermittlung und sorgt für eine sichere Internetumgebung. Für elektronische Zahlungen des Kunden ergreift Clipper Interall entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.

3.6           Der Kunde garantiert, dass die von ihm im Zusammenhang mit Druckfahnen übermittelten Daten, insbesondere Logos und Texte, korrekt und vollständig sind.

3.7           Clipper Interall hat Niederlassungen im Vereinigten Königreich, in Deutschland und in Frankreich. Diese Niederlassungen sind Teil der Clipper Interall Gruppe, deren Hauptsitz die Clipper Interall B.V. ist. Bestellungen des Kunden bei einer lokalen Niederlassung können bearbeitet werden, sofern der Vertrag bei Auftragsbestätigung stets mit Clipper Interall abgeschlossen wird und nicht mit dem lokalen (Verkaufs-)Büro.

3.8           Clipper Interall ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen, und übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen Produkte in ausreichender Menge verfügbar sind.

 

4.              Artikel 4 Preise und Preisänderungen

4.1           Alle vereinbarten Preise und Tarife verstehen sich in Euro, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4.2           Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, basieren die von Clipper Interall angegebenen Preise auf Lieferung ab Werk, ab Lager oder ab einem anderen Lagerort und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Einfuhrzöllen und sonstigen Steuern, (Verpackungs-)Abgaben oder gesetzlichen Verpflichtungen sowie zuzüglich der Kosten für Be- und Entladung, Fracht und Versicherung. Die Preise verstehen sich einschließlich der Kosten für Druckfahnen, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass diese nicht im Preis enthalten sind.

4.3           Ein von Clipper Interall im Rahmen eines Angebots übermittelter Kostenvoranschlag ist für Clipper Interall unverbindlich und stellt lediglich einen Vorschlag an den Kunden dar, diesbezüglich eine Bestellung aufzugeben.

4.4           Clipper Interall ist berechtigt, bestimmte Artikel ausschließlich in festgelegten Mindestmengen zu liefern.

4.5           Clipper Interall ist berechtigt, jede Änderung preisbestimmender Faktoren, einschließlich Einkaufpreise, Wechselkurse, Import- und Exportzölle, sonstige Abgaben im Zusammenhang mit Import und Export, Versicherungsbeiträge, Frachttarife sowie sonstige Gebühren und Steuern, an den Kunden weiterzugeben, auch wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde.

4.6           Führt die Anwendung des vorstehenden Absatzes innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss zu einer Preiserhöhung von 10 % oder mehr, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Mitteilung der Preiserhöhung per Einschreiben aufzulösen, ohne dass ihm hieraus ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.

4.7           Der Kunde verpflichtet sich, Clipper Interall für alle Kosten und Schäden schadlos zu halten, die Clipper Interall dadurch entstehen, dass:

(a)            der Kunde nicht ordnungsgemäß für die Zwecke der Umsatzsteuer oder einer vergleichbaren Steuer in einem für ihn maßgeblichen EU-Mitgliedstaat registriert ist und/oder

(b)            der Kunde Clipper Interall und/oder den zuständigen Behörden unrichtige oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Informationen zur Umsatzsteuer oder zu einer vergleichbaren Steuer in einem für ihn maßgeblichen EU-Mitgliedstaat übermittelt.

4.8           Etwaige Preisnachlässe gelten ausschließlich ein Mal und verpflichten Clipper Interall nicht zur Gewährung entsprechender Preisnachlässe bei einer Folgebestellung oder einem Folgevertrag, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4.9           Clipper Interall ist berechtigt, das Angebot und die Preise der Produkte auf der Website jederzeit einseitig zu ändern. Aus solchen eventuellen Änderungen dieses Angebots ergeben sich keinerlei Haftungsansprüche des Kunden gegenüber Clipper Interall.

 

5.              Artikel 5 Lieferfrist

5.1           Die angegebenen Lieferfristen gelten ausschließlich als Richtwerte und stellen keine verbindlichen Fristen dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Im Falle einer Lieferverzögerung ist dies bei Clipper Interall vom Kunden schriftlich anzumahnen, und der Kunde hat Clipper Interall eine angemessene Nachfrist von mindestens fünfzehn (15) Tagen einzuräumen, bevor Clipper Interall in Verzug geraten kann.

5.2           Der Kunde hat sicherzustellen, dass seinerseits keine Umstände vorliegen, die die Erfüllung bestimmter vereinbarter Bedingungen, einschließlich Liefer- und Abnahmebedingungen, behindern oder verzögern könnten.

5.3           Die Lieferfrist beginnt spätestens zu den folgenden Zeitpunkten:

(a)            am Tag der schriftlichen Druckfreigabe durch den Kunden, sofern dies im Rahmen des Vertrags erforderlich ist

(b)            am Tag der Versendung der Auftragsbestätigung

(c)            am Tag des Eingangs sämtlicher vom Kunden gemäß dem Vertrag vorab zu leistender Zahlungen an Clipper Interall, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen

 

6.              Artikel 6 Lieferung

6.1           Die Lieferung erfolgt gemäß den von Clipper Interall kommunizierten Lieferbedingungen für den Transport (nachfolgend „Incoterms“), Ausgabe 2020 oder der jeweils aktuellsten Fassung, herausgegeben von der International Chamber of Commerce (ICC, Internationale Handelskammer) und/oder gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Incoterms. 

6.2           Clipper Interall behält sich das Recht vor, bei Produkten, die speziell für den Kunden hergestellt oder individuell zusammengestellt wurden, maximal 5 % mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und entsprechend in Rechnung zu stellen.

6.3           Ein Versand von Teillieferungen durch Clipper Interall ist nach vorheriger Absprache zulässig, wobei jede Teillieferung vom Kunden gesondert zu bezahlen ist.

6.4           Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Werk oder ab Lager. Die Produkte gelten als von Clipper Interall geliefert und vom Kunden angenommen, sobald sie einem professionellen Transportunternehmen übergeben wurden.

6.5           Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn das Transportunternehmen ausdrücklich festlegt, dass in allen Transportdokumenten zu vermerken ist, dass alle Transportschäden auf Kosten und Gefahr des Absenders gehen (ab Werk).

6.6           Von Clipper Interall dem Kunden gezeigte oder zur Verfügung gestellte Modelle, Muster oder Beispiele dienen ausschließlich illustrativen Zwecken. Die tatsächlichen Merkmale der zu liefernden Produkte können vom Muster, Modell oder Beispiel abweichen. Die Bestimmung in Artikel 3.2 findet entsprechend Anwendung.

6.7           Nimmt der Kunde die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Falle ist Clipper Interall berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder an einen Dritten zu verkaufen, einschließlich des Risikos eines möglichen Qualitätsverlusts. Der Kunde bleibt in jedem Fall, als Schadensersatz, zur Zahlung des Kaufpreises zuzüglich etwaiger Zinsen und Inkassokosten verpflichtet. Soweit möglich, wird Clipper Interall den Nettoerlös aus einem Verkauf an Dritte auf den vom Kunden geschuldeten Betrag anrechnen.

 

7.              Artikel 7 Lieferung von Druckerzeugnissen

7.1           Wird Clipper Interall mit der Lieferung von Produkten beauftragt, die speziell für den Kunden hergestellt oder montiert werden, ist der Kunde verpflichtet, vor dem Versand direkt reproduzierbares Material, insbesondere Logos, in einwandfreier Qualität zur Verfügung zu stellen. Solange der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist Clipper Interall berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglicher Pflichten auszusetzen.

7.2           Clipper Interall ist nur dann verpflichtet, dem Kunden vorab eine Druckfahne zur Freigabe zu senden, wenn dies vom Kunden bei Vertragsabschluss schriftlich gefordert wurde. In diesem Falle übermittelt Clipper Interall, dem Kunden spätestens fünf (5) Wochen nach Vertragsabschluss und nach Erhalt des zu bearbeitenden Materials eine Druckfahne, die als genehmigt gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich auf die Druckfahne reagiert.

7.3           Alle Kosten für den Druck oder in Zusammenhang mit dem Druck werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im vereinbarten Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

8.              Artikel 8 Höhere Gewalt

8.1           Wird die Lieferung ganz oder teilweise durch höhere Gewalt verhindert, ist Clipper Interall berechtigt, die Lieferung aufzuschieben oder den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen, soweit er noch nicht erfüllt ist, und die Bezahlung bereits erfüllter Teile zu verlangen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.

8.2           Die Parteien verpflichten sich, einander unverzüglich über das Eintreten eines Falles höherer Gewalt zu informieren.

8.3           Dauert ein Zustand höherer Gewalt drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.

8.4           Unter höherer Gewalt im Sinne der vorliegenden Bedingungen ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des Einflussbereichs von Clipper Interall liegt, auch wenn er bei Vertragsabschluss bereits vorhersehbar war, und dieser Umstand die Erfüllung des Vertrags dauerhaft oder vorübergehend verhindert. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließend: Epidemien, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Streiks, Aussperrung von Arbeitnehmern, Transportprobleme, Überschwemmungen, Stromausfälle, Feuer und/oder schwerwiegende Unterbrechungen der Geschäftsaktivitäten bei Clipper Interall oder seinen Lieferanten.

 

9.              Artikel 9 Reklamationen

9.1           Reklamationen aufgrund offensichtlicher Mängel sind innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich geltend zu machen. Nach dieser Frist von acht (8) Tagen ist Clipper Interall zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet. Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb der vorgenannten Frist erkannt werden können, sind Clipper Interall unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ankunft der Produkte schriftlich mitzuteilen.

9.2           Bei Entdeckung eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der betreffenden Produkte und/oder deren Weiterlieferung an Dritte unverzüglich einzustellen.

9.3           Produkte dürfen nur zurückgesandt werden, wenn Clipper Interall dies im Voraus schriftlich genehmigt hat. Die Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Kunde, und das Risiko der Produkte bleibt ebenfalls beim Kunden. Rücksendungen gelten niemals als Anerkennung irgendeiner Haftung.

9.4           Der Kunde ist verpflichtet, Clipper Interall auf Verlangen bei der Prüfung der Reklamation zu unterstützen, indem er Clipper Interall die Möglichkeit gibt, eine Prüfung der Produkte durchzuführen oder durchführen zu lassen, oder indem er bestimmte repräsentative mangelhafte Produkte auf Kosten von Clipper Interall zurücksendet.

9.5           Hält Clipper Interall eine Reklamation für begründet, wird Clipper Interall nach eigenem Ermessen und in Abstimmung mit dem Kunden entweder die betreffenden Produkte reparieren oder ersetzen, dem Kunden den bereits für diese Produkte gezahlten Betrag ganz oder teilweise zurückerstatten oder dem Kunden den entsprechenden Rechnungsbetrag gutschreiben.

9.6           Mängel an einer einzelnen Charge von Produkten innerhalb einer Lieferung, die aus mehreren Chargen besteht, berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt vom gesamten Vertrag, wenn es dem Kunden unzumutbar ist, am verbleibenden Teil des Vertrags festzuhalten.

 

10.           Artikel 10 Gewährleistung

10.1         Liefert Clipper Interall Produkte an den Kunden, die Clipper Interall von seinen Lieferanten bezogen hat, ist Clipper Interall gegenüber dem Kunden niemals verpflichtet, eine weitergehende Garantie oder Haftung zu gewähren, als Clipper Interall gegenüber seinen Lieferanten geltend machen kann.

10.2         Die Produkte bleiben auch während von Clipper Interall durchgeführter Reparaturen an den Produkten vollständig im Risiko des Kunden, sofern diese Reparaturen nicht auf eine mangelhafte Leistung von Clipper Interall zurückzuführen sind und es dem Kunden nicht zumutbar ist, die Produkte gegen das vorgenannte Risiko zu versichern.

 

11.           Artikel 11 Eigentumsvorbehalt

11.1         Alle an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller geschuldeten Zahlungen sowie Forderungen aufgrund der Nichterfüllung dieses oder anderer Verträge durch den Kunden, einschließlich Nebenforderungen wie Zinsen und Inkassokosten, Eigentum von Clipper Interall, gehen jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Kosten und Gefahr des Kunden über.

11.2         Führt Clipper Interall im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags Arbeiten zugunsten des Kunden aus, die vom Kunden zu vergüten sind, findet Artikel 11.1 ebenfalls Anwendung, bis der Kunde auch diese Forderung von Clipper Interall vollständig beglichen hat.

11.3         Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist es dem Kunden untersagt, die Produkte zu verarbeiten, außerhalb seines Einflussbereichs zu bringen, zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte von anderen Gegenständen, die sich in seinen Räumlichkeiten befinden, zu trennen und getrennt zu halten. Darüber hinaus darf der Kunde Dritten keine Rechte an den Waren einräumen, die den Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs übersteigen. Im Falle eines Verkaufs auf Kredit verpflichtet sich der Kunde, von seinen Abnehmern die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts im Sinne der Bestimmungen dieses Artikels zu verlangen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung zu verhindern.

11.4         Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig als erkennbares Eigentum von Clipper Interall aufzubewahren und sie angemessen gegen Risiken wie Feuer, Explosion, Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Auf erste Aufforderung von Clipper Interall hat der Kunde sämtliche Rechte gegenüber den beteiligten Versicherern an Clipper Interall abzutreten.

11.5         Der Kunde hat Dritte, die auf von Clipper Interall gelieferte Produkte Anspruch erheben wollen, schriftlich auf die Eigentumsrechte von Clipper Interall an diesen Produkten hinzuweisen und Clipper Interall hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

11.6         Sofern und solange Clipper Interall Eigentümer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ist, hat der Kunde Clipper Interall unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Produkte ganz oder teilweise verloren gehen, beschädigt oder (teilweise) beschlagnahmt werden und/oder anderweitig Anspruch darauf erhoben wird. Darüber hinaus hat der Kunde Clipper Interall auf erste Aufforderung Auskunft darüber zu geben, wo sich die Produkte befinden, die Eigentum von Clipper Interall sind.

11.7         Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der in Artikel 12.1 genannten Frist nach, ist er – unbeschadet sonstiger Rechte von Clipper Interall – verpflichtet, auf erste Aufforderung von Clipper Interall, dieser Partei die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle sind Clipper Interall und seine Mitarbeitenden berechtigt, das Gelände des Kunden zu betreten, um die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte in Besitz zu nehmen.

11.8         Im Falle einer Pfändung, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses hat der Kunde den pfändenden Gerichtsvollzieher, den Insolvenzverwalter oder den gerichtlich bestellten Konkursverwalter unverzüglich auf die (Eigentums-)Rechte von Clipper Interall hinzuweisen.

 

12.           Artikel 12 Zahlung

12.1         Sofern nicht schriftlich anders vereinbart und unbeschadet der Bestimmungen im folgenden Absatz, sind alle Zahlungen des Kunden an Clipper Interall innerhalb von netto dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, wobei das Rechnungsdatum als Beginn der Zahlungsfrist gilt. Als Zahlungsdatum gilt der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto von Clipper Interall.

12.2         Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Zahlungen des Kunden, gleich in welcher Form diese geleistet wurden, zunächst zur Deckung der Kosten, dann zur Begleichung fälliger Zinsen und schließlich zur Tilgung des Hauptbetrags der offenen Rechnungen angerechnet.

12.3         Einwände gegen Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preise sind schriftlich innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum an Clipper Interall zu richten. Ist dies aus Gründen, die nicht dem Kunden zuzurechnen sind, nicht möglich, hat der Kunde Clipper Interall in jedem Fall schriftlich seine Einwände mitzuteilen, sobald dies möglich ist.

12.4         Eine Aufrechnung von Forderungen oder sonstige Verrechnungen sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Clipper Interall nicht zulässig. Clipper Interall ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung oder vor Fortsetzung der Lieferung nach eigenem Ermessen vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesen Anforderungen nicht nach, ist Clipper Interall berechtigt, weitere Lieferungen ganz oder teilweise zu auszusetzen, auch wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde; dies unbeschadet des Rechts von Clipper Interall, Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung oder – je nach den jeweiligen Umständen – wegen vollständiger Nichterfüllung des Vertrags zu verlangen.

12.5         Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Falle ist Clipper Interall berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung ab dem Datum der unbezahlten Rechnung(en) Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatz zu verlangen.

12.6         Befindet sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder den vorliegenden Bedingungen in Verzug, werden alle offenen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Clipper Interall sofort fällig, unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht.

12.7         Alle Clipper Interall entstehenden außergerichtlichen Inkassokosten sind vom Kunden zu tragen. Diese werden anteilig auf den ausstehenden Rechnungsbetrag berechnet, wobei ein Mindestbetrag von 70 EUR gilt. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden wie folgt auf den Hauptbetrag berechnet:

(a)            auf die ersten 3.000,- EUR = 15 %

(b)            auf den nächsten Betrag bis 6.000,- EUR = 10 %

(c)            auf den nächsten Betrag bis 15.000,- EUR = 8 %

(d)            auf den nächsten Betrag bis 60.000,- EUR = 5 %

(e)            auf jeden Betrag über 60.000,- EUR = 3 %

 

13.           Artikel 13 Beratung und Produktentwicklung

13.1         Auf Wunsch des Kunden kann Clipper Interall beratende Dienste bieten. Clipper Interall verpflichtet sich, die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren. Clipper Interall ist berechtigt, dem Kunden die erbrachten Beratungsdienste gesondert in Rechnung zu stellen, und zwar auf Basis eines im Voraus zwischen den Parteien vereinbarten Stundensatzes, unabhängig davon, ob sich die Beratung auf Produkte bezieht, die vom Kunden selbst oder in seinem Namen gemäß dem Vertrag hergestellt und/oder geliefert werden.

13.2         Die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels gelten in vollem Umfang für Produktentwicklung, Beratung zu einzusetzenden Werbeartikel, Beratung zu kreativen Konzepten, Erstellung von Angeboten für umfangreiche Projekte mit oder ohne Druckerzeugnisse(n), nationale oder internationale Marktforschung zu bestimmten Produkten oder Produktinformationen zu nicht näher bezeichneten Produkten.

 

14.           Artikel 14 Geistiges Eigentum

14.1         Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich Markenrechte, Designrechte und Patente, an allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Skizzen, Lithografien, Negativen, Fotografien, Mustern und Beispielen (nachfolgend „Informationen), die dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt oder entwickelt wurden, liegen ausschließlich bei Clipper Interall. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde zu diesem Zweck eine Bestellung aufgegeben hat, der Vertrag abgeschlossen wurde und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

14.2         Der Kunde stellt Clipper Interall von allen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an Informationen des Kunden geltend gemacht werden können.

14.3         Clipper Interall erklärt, dass die gelieferten Produkte nach seiner Kenntnis keine in den Niederlanden anwendbaren geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Clipper Interall haftet gegenüber dem Kunden nicht für eine etwaige Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter.

14.4         Clipper Interall ist berechtigt, die gelieferten Produkte, Entwürfe, Arbeitsmethoden, Präsentationen, Empfehlungen, Modelle, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotografien, Prototypen, Vorführmodelle, Moodboards, Drucksachen, Dateien, Websites, Broschüren und Kataloge und ähnliche Materialien ab dem Zeitpunkt der Lieferung für Portfoliozwecke, Werbung, Verkaufsförderung und Ausstellungen zu nutzen.

14.5         Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen, Spezifikationen, Unternehmensangaben und des Know-hows von Clipper Interall, die dem Kunden zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt wurden. Auf Anfrage von Clipper Interall wird der Kunde alle vertraulichen Informationen sowie alle Kopien oder sonstigen Vervielfältigungen unverzüglich an Clipper Interall zurücksenden.

 

15.           Artikel 15 Druckfahnen, Probedrucke und andere Testerzeugnisse

15.1         Der Kunde ist verpflichtet, auf Aufforderung von Clipper Interall oder einer anderen Partei, die erhaltenen Druckfahnen, Probedrucke und sonstigen Testerzeugnisse sorgfältig auf Fehler und/oder Unzulänglichkeiten zu prüfen und diese, sofern erforderlich, möglichst schnell korrigiert oder genehmigt an Clipper Interall zurückzusenden.

15.2         Die Genehmigung der Druckfahnen und Probedrucke durch den Kunden gilt als Anerkennung, dass Clipper Interall die vorangegangenen Arbeitsschritte fristgerecht und korrekt ausgeführt hat.

15.3         Clipper Interall haftet nicht für Mängel, Unzulänglichkeiten oder Fehler, die in den vom Kunden genehmigten oder korrigierten Druckfahnen oder Probedrucken unbemerkt geblieben sind.

15.4         Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellte Druckfahnen und Probedrucke werden zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass deren Kosten bereits im Preis enthalten sind.

 

16.           Artikel 16 Rücksendung von unbedruckten Waren

16.1         Unbedruckte Waren können innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Versanddatum zurückgesandt werden, sofern ein vollständig ausgefülltes Rücksendeformular vorliegt, das die Bestellnummer sowie Track-&-Trace-Angaben enthält.

16.2         Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden und stellt keine Anerkennung einer Haftung von Clipper Interall dar.

16.3         Sowohl die Kosten für die Rücksendung der unbedruckten Waren an Clipper Interall als auch die ursprünglichen Transportkosten der Bestellung werden nicht gutgeschrieben und gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

16.4         Clipper Interall behält sich das Recht vor, für die auszuführenden Tätigkeiten 5 % des Nettobestellwerts, mindestens jedoch 15 € (abzgl. MwSt.), in Rechnung zu stellen.

 

17.           Artikel 17 Pflichten des Kunden

17.1         Der Kunde stellt Clipper Interall alle für die Ausführung der Tätigkeiten von Clipper Interall erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und garantiert deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

17.2         Der Kunde ist nicht berechtigt, die Marke und/oder Unterscheidungsmerkmale der Produkte ganz oder teilweise zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

 

18.           Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten

18.1         Clipper Interall verarbeitet personenbezogene Daten ordnungsgemäß, sorgfältig und vertraulich in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend „DSGVO“). Dies umfasst auch die Beachtung der berechtigten Anliegen der betroffenen Personen im Sinne der DSGVO.

18.2         Personenbezogene Daten werden von Clipper Interall ausschließlich gemäß den Zwecken verarbeitet, für die sie erhoben wurden, und nur so lange gespeichert oder verarbeitet, wie dies erforderlich ist.

18.3         Clipper Interall ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen Zerstörung, Verlust und jede Form unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen, und setzt dies unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik und der Art der Verarbeitung um.

18.4         Gegebenenfalls unterstützt der Kunde Clipper Interall auf erste Aufforderung bei der Umsetzung eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Artikel 28 der DSGVO für die Durchführung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Clipper Interall, sofern nicht ein bereits bestehender Vertrag zwischen den Parteien als solcher Vertrag gilt.

18.5         Clipper Interall informiert den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch ohne unangemessene Verzögerung, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, sofern dies personenbezogene Daten betrifft, die Clipper Interall vom Kunden im Rahmen eines zwischen den Parteien bestehenden Vertrags erhalten oder verarbeitet hat, und/oder Personen, die unter diesen Vertrag fallen.

 

19.           Artikel 19 Haftung

19.1         Ausgenommen im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Clipper Interall oder leitender Angestellter von Clipper Interall haftet Clipper Interall nicht für Kosten, Schäden oder Zinsen, die auf leichte Fahrlässigkeit der genannten Personen, anderer Angestellter von Clipper Interall oder von Dritten, die von Clipper Interall mit der Vertragserfüllung betraut wurden, zurückzuführen sind.

19.2         Jegliche Haftung von Clipper Interall für entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftswerten oder Kunden oder für indirekte Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

19.3         Die Haftung von Clipper Interall gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Grund, ist pro Schadensereignis – wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt – auf den Gesamtbetrag des Vertrags (netto) beschränkt. Kann kein Gesamtbetrag des Vertrags ermittelt werden, ist die Haftung von Clipper Interall auf den Betrag begrenzt, den Clipper Interall von seiner Betriebshaftpflichtversicherung in dieser Sache erhält.

19.4         Im Falle von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 8.4 der vorliegenden Bedingungen haftet Clipper Interall nicht für Schäden irgendeiner Art.

19.5         Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verjähren alle Rechtsansprüche aus dem Vertrag und den vorliegenden Bedingungen ein (1) Jahr nach Lieferung der Produkte.

 

20.           Artikel 20 Auflösung

20.1         Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, einer Insolvenz, der Schließung oder Liquidation des Unternehmens des Kunden werden alle bestehenden Verträge mit dem Kunden rechtsgültig beendet, es sei denn, Clipper Interall setzt den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist – sobald dies auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder Treuhänders möglich ist – darüber in Kenntnis, dass die Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrags bzw. der betreffenden Verträge verlangt wird. In diesem Falle ist Clipper Interall berechtigt, ohne Inverzugsetzung:

(a)            die Erfüllung des betreffenden Vertrags bzw. der betreffenden Verträge aufzuschieben, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist, und/oder

(b)            alle etwaigen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aufzuschieben; dies unbeschadet aller sonstiger Rechte von Clipper Interall im Rahmen eines Vertrags mit dem Kunden und ohne Verpflichtung von Clipper Interall zur Zahlung einer Entschädigung.

20.2         Erfüllt der Kunde eine Verpflichtung aus einem Vertrag nach Auffassung von Clipper Interall ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, befindet sich der Kunde ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention in Verzug, und Clipper Interall ist berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention:

(a)            die Erfüllung des betreffenden Vertrags sowie aller unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge aufzuschieben, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist, und/oder

(b)            den betreffenden Vertrag und unmittelbar damit zusammenhängende Verträge ganz oder teilweise zu kündigen; dies vorbehaltlich der sonstigen Rechte von Clipper Interall aus dem Vertrag und ohne Verpflichtung von Clipper Interall zur Zahlung einer Entschädigung.

20.3         Im Falle eines Ereignisses im Sinne der Absätze 1 und 2 dieses Artikels sind alle Forderungen von Clipper Interall gegenüber dem Kunden sowie die Forderungen aus dem betreffenden Vertrag bzw. den betreffenden Verträgen sofort und in vollem Umfang fällig, und Clipper Interall ist berechtigt, die betreffenden Produkte zurückzufordern (gemäß Artikel 11). In diesem Falle sind Clipper Interall und seine bevollmächtigten Vertreter berechtigt, das Gelände und die Gebäude des Kunden zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Clipper Interall die Ausübung seiner Rechte zu ermöglichen.

20.4         Gedruckte Aufträge und Sonderanfertigungen können vom Kunden nicht storniert werden. Verträge, die solche Produkte betreffen, können nicht aufgelöst werden. Sollte der Kunde dennoch einen Druckauftrag oder eine Sonderanfertigung stornieren, werden ihm alle hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

 

21.           Artikel 21 Streitfälle, Gerichtsstand und anwendbares Recht

21.1         Streitfälle zwischen den Vertragsparteien, einschließlich solcher, die von einer der Vertragsparteien als solche angesehen werden, sind möglichst untereinander beizulegen.

21.2         Streitfälle, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen und dem Vertrag ergeben, werden dem gesetzlich zuständigen Gericht vorgelegt, sollten die Parteien keine einvernehmliche Lösung gütliche Einigung erzielen.

21.3         Auf die vorliegenden Bedingungen sowie auf alle Angebote und Verträge, auf die die vorliegenden Bedingungen Anwendung finden, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

22.           Artikel 22 Sprache

22.1         Die vorliegenden Bedingungen werden sowohl in niederländischer als auch in deutscher Sprache erstellt und hinterlegt. Im Falle von Widersprüchen zwischen der niederländischen und der deutschen Fassung ist die niederländische Fassung maßgeblich.